Bad_Mergentheim

 

Was ist die gesplittete Abwassergebühr?

Bisher wurden die Abwassergebühren, das heißt die Gebühren für die Ableitung und Reinigung des Schmutz- und Niederschlagswassers, allein nach dem Frischwasserverbrauch berechnet. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (2S 2938/08) verlangt nun eine Änderung dieser Praxis.

Zukünftig ist eine verursachergerechtere Abrechnung durch die Trennung (Aufsplittung) der bisherigen Abwassergebühr in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr vorzunehmen. Es erfolgt keine Einführung einer zusätzlichen Gebühr, sondern es findet eine Gebührenumverteilung statt. Dadurch ergibt sich ein höheres Maß an Gebührengerechtigkeit, da von nun an jeder für das Abwasser zahlt, welches er auch tatsächlich in die öffentliche Kanalisation einleitet.

Die gesplittete Abwassergebühr wird wie folgt ermittelt:

  • Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin nach der bezogenen Frischwassermenge in Euro/m³ berechnet.
  • Die Niederschlagswassergebühr wird nun nach der Größe und Art der versiegelten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt, in Euro/m² berechnet. Es erfolgt keine Mengenermittlung.

splitting

 

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