Begriffsdefinition
Abwasser
Unter Abwasser versteht man einen Überbegriff für Schmutz- und Niederschlagswasser, welches in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.
Befestigte/Versiegelte Flächen
Unter befestigten/versiegelten Flächen versteht man künstlich angelegte Flächen, die ganz oder teilweise wasserundurchlässig sind, wie z.B. asphaltierte, betonierte oder mit Steinen oder Platten belegte Flächen, aber auch Rasengittersteine oder Schotterflächen.
Niederschlagswasser
Niederschlagswasser ist sauberes Regenwasser (Regen, Graupel, Schnee, Hagel), das über versiegelte Flächen in die öffentliche Kanalisation gelangt.
Niederschlagswassergebühr
Diese Gebühr wird für die Ableitung von Niederschlagswasser erhoben. Sie wird nach der Größe und Art der bebauten bzw. befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt, in Euro/m² berechnet.
Schmutzwasser
Schmutzwasser ist häusliches Abwasser aus Toiletten, Sanitäreinrichtungen, Küchen und Waschmaschinen aber auch aus Betrieben und gewerblich oder industriell genutzten Hofflächen, die in die öffentliche Kanalisation ableiten.
Schmutzwassergebühr
Dieser Gebührenanteil ist auf die Menge des Schmutzwassers bezogen, welches in die öffentliche Kanalisation gelangt. Er wird nach der gekauften Wassermenge in Euro/m³ berechnet.
Versiegelungskategorie
Die Versiegelungskategorien geben das Maß der Versickerungsfähigkeit einer Fläche an. Je weniger versiegelt eine Fläche ist, desto weniger Niederschlagswasser wird der öffentlichen Abwasserbeseitigung zugeführt. Daher entspricht eine niedriger Prozentsatz einer Versiegelungskategorie auch einem geringeren Niederschlagswassergebührenanteil.