Versiegelte Flächen, welche ihr Niederschlagswasser nicht in die Kanalisation einleiten, sind auch nicht gebührenpflichtig!

Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr ist neben der Größe der angeschlossenen Fläche der Versiegelungsgrad maßgebend. Angeschlossene Flächen werden dabei je nach Versiegelungsgrad in drei Kategorien eingeteilt. Zu jeder Kategorie gehört ein Prozentsatz, mit dem die Fläche multipliziert wird. Dadurch erhält man die gebührenrelevante Fläche.

So würde eine 100 m² große Fläche der Kategorie 1 zu 90% angerechnet werden. Somit sind 90 m² gebührenpflichtig.

Befindet sich die 100 m² große Fläche in der Kategorie 3 werden nur 30% angerechnet. Somit sind nur 30 m² gebührenpflichtig.

Hinweis: Die Neigung eines Daches bleibt unberücksichtigt. Es wird nur die Grundfläche (aus der Vogelpersektive, d.h. inklusive Dachüberstand) berechnet.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom Juli 2011 folgende Versiegelungsgrade beschlossen:

Kategorie 1: Vollständig versiegelte Flächen (Faktor 0,9)

Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen und sonstige Vollversiegelungen werden zu 90% angerechnet.

Ziegeldach

 Ziegeldach

Kiesschuettdach

  Kiesschüttdach

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Asphaltfläche

 

 

Kategorie 2: Stark versiegelte Flächen (Faktor 0,6)

Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster und sonstige stark versiegelte Flächen werden zu 60% angerechnet.

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 Steinpflaster

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 Betonpflaster

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 Rasenfugenpflaster 

 


 

Kategorie 3: Wenig versiegelte Flächen (Faktor 0,3)

Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, spezielle Porenpflaster, Gründächer und sonstige wenig versiegelte Flächen werden zu 30% angerechnet.

Schotterrasen

 Schotterrasen

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 Rasengittersteine

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Kies