Warum wird die gesplittete Abwassergebühr eingeführt?

Am 11.03.2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beschlossen, dass alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg die Abwassergebühr künftig in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr aufteilen müssen. 

Was ist das Ziel der gesplitteten Abwassergebühr?

Das Ziel der neuen Gebührenordnung ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung.

Bisher wurden die anfallenden Gesamtkosten der Abwasserreinigung in einer gemeinsam Abwassergebühr ausschließlich auf Basis der bezogenen Frischwassermenge ermittelt.

Es werden also keine zusätzlichen Abwassergebühren erhoben, sondern die tatsächlichen Kosten der Abwasserbeseitigung gerechter verteilt.

Wie wird die neue Niederschlagswassergebühr berechnet?

Die Niederschlagswassergebühr ist von der Niederschlagswassermenge abhängig, welche in die öffentliche Abwasserbeseitigung eingeleitet wird. Diese wird auf Grundlage der Größe und Art der versiegelten Flächen, welche in das öffentliche Kanalnetz entwässern, in €/m² berechnet. Es erfolgt keine Mengenermittlung.

Wie wird die Schmutzwassergebühr berechnet?

Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin nach dem Frischwasserverbrauch berechnet.

Entsteht für den Grundstückseigentümer einen Unterschied ob sein Grundstück in einen Mischwasser- oder einen reinen Regenwasserkanal einleitet?

Nein, im Hinblick auf die gesplittete Abwassergebühr gibt es keine Unterschiede.