Was ist zu tun? - Der Ablauf

Grundstückseigentümer, die seit der ersten Erhebung vom März 2012 Neubauten erstellt, beziehungsweise Veränderungen auf ihrem Grundstück vorgenommen haben, sind verpflichtet, diese zu melden, damit der Gebührenbescheid entsprechend angepasst werden kann.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben wird der Grundstückseigentümer direkt vom Eigenbetrieb Abwasserwirtschaft der Stadt Bad Mergentheim angeschrieben.
Als Grundstückseigentümer überprüfen Sie diese Angaben und korrigieren oder ergänzen sie. Des Weiteren muss angegeben werden, um welche Kategorie der Versiegelung es sich bei den Flächen handelt (siehe Flächendifferenzierung) und ob die jeweiligen versiegelten Flächen tatsächlich in die öffentliche Kanalisation entwässern oder nicht.
Auch Sonderbauwerke wie Zisternen oder Versickerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer anzugeben (siehe Einsparmöglichkeiten).
Die Mithilfe bei der Ermittlung der versiegelten Flächen Ihres Grundstückes ist ein wichtiger Beitrag bei der Einführung der neuen Gebühr.
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, den Fragebogen sorgfältig auszufüllen und rechtzeitig in dem beiliegendem frankiertem Rückumschlag zurückzusenden.
Als weitere Hilfestellung ist hier ein ausgefüllter Musterfragebogen sowie ein Flyer, welcher alle nötigen Informationen noch einmal zusammenfasst, verfügbar.
Fragebogen
Beispiel: ausgefüllter Fragebogen.pdf
Flyer